Unsere RechtsgrundlageDie Rechtsgrundlage unserer Arbeit bildet das Studentenwerksgesetz (StWG) des Landes NRW, dessen letzte Novellierung im Juli 2004 erst die Möglichkeiten für einen weitgehenden Innovationsprozess geschaffen hat. Ein Prozess, mit dem sich das Studentenwerk Münster auch durch die Mitarbeit der studentischen Interessenvertreter immer mehr zu einem modernen und flexiblen Dienstleistungsunternehmen weiterentwickelt hat. Und zwar zu einem Unternehmen, das seinem besonderen Sozialauftrag und der Verpflichtung zur Gemeinnützigkeit gerade auch durch Innovationen gerecht wird. Wir sind Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband, unsere Rechtsform ist die einer Anstalt öffentlichen Rechts (AöR). Die führenden Organe des Studentenwerks sind der Verwaltungsrat und der Geschäftsführer. Die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde ist das Ministerium für Wissenschaft und Forschung des Landes NRW. |








