VoraussetzungenWir vergeben Einzelzimmer, Einzelappartements und Wohnungen grundsätzlich in der Reihenfolge der bei uns eingegangenen Bewerbungen.
Für die Wohnungen können sich nur Wohngemeinschaften bewerben, die aus soviel Studierenden bestehen, wie die gewünschte Wohnung Zimmer hat, z.b. Vier-Zimmer-Wohnung für vier Studierende. Bei den Einzelzimmern sowie den Einzelappartements muss im Durchschnitt mit einer Wartezeit von ca. 2-6 Monaten gerechnet werden. Ausgenommen sind die Einzelappartements in den Wohnanlagen „Scharnhorststraße 10“, „Wilhelmskamp, Steinfurter Straße 67-81“, „Hansa Haus, Albersloher Weg 1“, „Rudolf-Harbig-Weg 14-46“ und „Rudolf-Harbig-Weg 55-61“. Hier muss mit einer Wartezeit von 12 bis 24 Monaten gerechnet werden.
Was brauchen wir Eine Online-Bewerbung bzw. schriftliche (formgebundene) Bewerbung mit Lichtbild (Download des Bewerbungsformulars am Ende der Seite).!!! Bei Studienanfängern ist eine Bewerbung ohne Zulassungsbescheid bzw. einer Immatrikulationsbescheinigung / Semesterbescheinigung möglich. Mit der Einreichung der Bewerbung entsteht keinerlei Verpflichtung. Die Einreichung der Bewerbung stellt aber auch keinen Anspruch auf einen Wohnheimplatz dar.
Wer ist wohnberechtigt? Ordentlich immatrikulierte Studierende an der
Bei Abschluss eines Mietvertrages werden folgende Unterlagen benötigt:
Vorzeitiger Einzug Auf Antrag kann bei Vorliegen der schriftlichen formgebundenen Bewerbung bereits zwei Monate vor der Immatrikulation ein Zimmer gemietet werden.
Mietdauer Die Gesamtmietvertragszeit beträgt acht Wohnsemester. Bei einem Wechsel des Mietobjekts wird die bisherige Mietvertragsdauer auf die Gesamtmietdauer angerechnet. Eine Fortsetzung des Mietverhältnisses darüber hinaus, ist auf Anfrage möglich.
Mitteilungen des Studentenwerkes Münster an die Bewerber erfolgen entweder
Bewerbungsbogen zum Download PDF |










