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Voraussetzungen

Wir vergeben Einzelzimmer, Einzelappartements und Wohnungen grundsätzlich in der Reihenfolge der bei uns eingegangenen Bewerbungen.

Für die Wohnungen können sich nur Wohngemeinschaften bewerben, die aus soviel Studierenden bestehen, wie die gewünschte Wohnung Zimmer hat, z.b. Vier-Zimmer-Wohnung für vier Studierende.

Bei den Einzelzimmern sowie den Einzelappartements muss im Durchschnitt mit einer Wartezeit von ca. 2-6 Monaten gerechnet werden. Ausgenommen sind die Einzelappartements in den Wohnanlagen „Scharnhorststraße 10“, „Wilhelmskamp, Steinfurter Straße 67-81“, „Hansa Haus, Albersloher Weg 1“, „Rudolf-Harbig-Weg 14-46“ und „Rudolf-Harbig-Weg 55-61“. Hier muss mit einer Wartezeit von 12 bis 24 Monaten gerechnet werden.

 

Was brauchen wir

Eine Online-Bewerbung bzw. schriftliche (formgebundene) Bewerbung mit Lichtbild (Download des Bewerbungsformulars am Ende der Seite).

!!! Bei Studienanfängern ist eine Bewerbung ohne Zulassungsbescheid bzw. einer Immatrikulationsbescheinigung / Semesterbescheinigung möglich.

Mit der Einreichung der Bewerbung entsteht keinerlei Verpflichtung. Die Einreichung der Bewerbung stellt aber auch keinen Anspruch auf einen Wohnheimplatz dar.

 

Wer ist wohnberechtigt?

Ordentlich immatrikulierte Studierende an der

  • Westfälischen Wilhelms-Universität Münster
  • Fachhochschule Münster
  • Katholischen Fachhochschule Münster
  • Kunstakademie Münster
  • Musikhochschule in der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster
  • Teilnehmer am Studienkolleg oder Sprachkurs der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster sowie
  • Teilnehmer am Sprachkurs der KSHG und des Sprachenzentrums der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster

Bei Abschluss eines Mietvertrages werden folgende Unterlagen benötigt:

  • aktuelles Lichtbild (wenn dieses nicht der Bewerbung beigefügt wurde)
  • bei bereits immatrikulieren Studierenden Immatrikulationsbescheinigung/Semesterbescheinigung für das Sommersemester bzw. für das Wintersemester
  • bei Studienanfängern reicht eine Kopie des Zulassungsbescheides/ZVS-Bescheides (Bescheid der ZVS bzw. der Hochschulen über die Zusage für einen Studienplatz in Münster)
  • Bankverbindung in Deutschland
  • bei ausländischen Studierenden Reisepass mit gültigem Visum/Aufenthaltserlaubnis

Vorzeitiger Einzug

Auf Antrag kann bei Vorliegen der schriftlichen formgebundenen Bewerbung bereits zwei Monate vor der Immatrikulation ein Zimmer gemietet werden.

 

Mietdauer

Die Gesamtmietvertragszeit beträgt acht Wohnsemester. Bei einem Wechsel des Mietobjekts wird die bisherige Mietvertragsdauer auf die Gesamtmietdauer angerechnet. Eine Fortsetzung des Mietverhältnisses darüber hinaus, ist auf Anfrage möglich.

 

Mitteilungen des Studentenwerkes Münster an die Bewerber erfolgen entweder

  1. telefonisch (nur innerhalb Deutschlands)
  2. an die angegebene Postanschrift oder an die angegebene E-Mail-Adresse
Schriftliche Bestätigungen (per E-Mail) über den Eingang der Bewerbungen sind nur bei Online-Bewerbungen möglich.

 

Bewerbungsbogen zum Download

PDF
 

Deutsch (DE-CH-AT)English (United Kingdom)简体中文

Abendbuffet

Das Motto für das Abendbuffet vom 14.05.2012 - 18.05.2012 lautet: "Fischwoche", zusätzlich gibt es Tortillas zum Selberbauen.

FAQs Wohnen



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Aktuelle Angebote



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Versicherungsschutz



Egal, ob Sie in einem unserer Wohnheime oder privat ein Zimmer gemietet haben. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Hausratsversicherung. Mehr dazu finden Sie hier.