Home page > Student Finance Matters > BAföG > Auslandsförderung
There are no translations available.

Wann wird eine Auslandsförderung gewährt?

Studierende mit ständigem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland können Förderung nach dem BAföG für einen fachorientierten Studienaufenthalt im Ausland erhalten. Dabei wird unterschieden zwischen einem Studium in einem EU - Mitgliedsstaat und außerhalb der EU.

Auslandsstudium in EU - Mitgliedsstaaten

Nach einer Startphase von einem Jahr an einer deutschen Ausbildungsstätte kann für eine Ausbildung an einer Ausbildungsstätte in einem EU - Mitgliedsstaat Ausbildungsförderung bis zum Erwerb des ausländischen Ausbildungsabschlusses geleistet werden. Sie können Ihre Ausbildung auch in mehreren Ländern der EU fortsetzen und in einem Land der EU beenden. Die Förderungshöchstdauer entspricht der in der dortigen Studienordnung festgelegten Regelstudienzeit.

Sie können aber auch nach Deutschland zurückkehren und einen deutschen Abschluss erwerben. In diesem Fall gilt wieder die Förderungshöchstdauer entsprechend der hier in der Studien- und Prüfungsordnung festgelegten Regelstudienzeit ( www.uni-muenster.de ).

Wichtig:
In EU - Mitgliedsstaaten ist das gesamte Studium zu den üblichen Inlandbedingungen förderungsfähig!

Auslandsstudium außerhalb der EU - Mitgliedsstaaten

Nach dem ersten Studienjahr im Inland kann die Ausbildung ( i.d.R. für einen einzigen zusammenhängenden Zeitraum, bis zu einem Jahr, und wenn der studienbezogene Auslandsaufenthalt für die Ausbildung von besonderer Bedeutung ist, insgesamt bis zu 5 Jahren gefördert werden. Die Leistungen bei einem Studium im Ausland umfassen zusätzlich zur Inlandsförderung Auslandszuschläge, nachweisbare Studiengebühren, Reisekosten oder Kosten der Krankenversicherung. Wichtig: Das gilt jedoch nicht für ein Studium in einem EU - Mitgliedsstaat!

Planung und Antrag

Wenn Sie beabsichtigen, ein Studium im Ausland fortzusetzen, ist eine frühzeitige Planung unumgänglich. Der BAföG - Antrag ist in jedem Fall spätestens 6 Monate vor Beginn des Auslandaufenthaltes zu stellen, damit eine zeitnahe Auszahlung der Förderungsbeträge gewährleistet ist. Wichtig: Anträge auf Förderung eines Auslandsstudiums sind bei gesondert bestimmten Ämtern für Ausbildungsförderung zu stellen, die auch Auskünfte zur Auslandsförderung erteilen. Welches Amt für Ausbildungsförderung für Sie zuständig ist, richtet sich nach dem Land, in dem Sie studieren wollen und kann unter www.bmbf.de abgefragt werden.

Weitere Förderungsmöglichkeiten bei einem Auslandsaufenthalt

Besteht kein Anspruch auf Förderung nach dem BAföG, können Informationen über die Vergabe von Stipendien an deutsche und ausländische Studierende beim Deutschen Akademischen Austauschdienst (www.daad.de), Kennedyallee 50, 53175 Bonn, und bei den Akademischen Auslandsämtern der Hochschulen (www.hochschulkompass.hrk.de) unter "Hochschulen" angefordert werden. Weitere Informationen gibt es beim Bundesministerium für Bildung und Forschung, 53170 Bonn, (www.bmbf.de).


Hinweis:
Unter der Telefonnummer: 0800 – 223 63 41 bietet das Bundesministerium für Bildung und Forschung gemeinsam mit dem Deutschen Studentenwerk eine gebührenfreie Hotline zum Thema BAföG an.

Montags bis freitags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr erhalten Sie hier Informationen und Hilfe bei allen Fragen im Zusammenhang mit dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG).

 

Deutsch (DE-CH-AT)English (United Kingdom)简体中文

Wichtige Links



Wichtige Links zum Thema Studienfinanzierung finden Sie hier!

Contact



Do you need to speak directly to one of our administration officers and want to know the right person to talk to? Click here for a list!

Evening Buffet

Das Motto für das Abendbuffet vom 14.05.2012 - 18.05.2012 lautet: "Fischwoche", zusätzlich gibt es Tortillas zum Selberbauen.