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There are no translations available. Welche Arten der Förderung gibt es?Ausbildungsförderung wird i.d.R. zu 50 v.H. als Zuschuss und zu 50 v.H. als unverzinsliches Darlehen gewährt. Das Darlehen ist 5 Jahre nach Ablauf der Förderungshöchstdauer zurückzuzahlen. Weitere Hinweise zur Rückzahlung unter www.bundesverwaltungsamt.de.
In bestimmten Fällen wird Ausbildungsförderung jedoch nur als verzinsliches Bankdarlehen gewährt, so z. B. die Hilfe zum Studienabschluss, für weitere Ausbildungen oder wenn durch einen Fachrichtungswechsel die für die zunächst begonnene Ausbildung festgesetzte Förderungshöchstdauer überschritten wird. In den Fällen des Bankdarlehens schließt der Darlehensnehmer mit der Kfw-Förderbank einen Darlehensvertrag ab. Nähere Informationen unter www.dta.de. In den Fällen, in denen aufgrund einer Behinderung, einer Schwangerschaft oder der Erziehung von Kindern bis zum 10. Lebensjahr die Förderungshöchstdauer verlängert wird, wird für diese verlängerte Förderungsdauer Ausbildungsförderung voll als Zuschuss geleistet. Hinweis: Montags bis freitags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr erhalten Sie hier Informationen und Hilfe bei allen Fragen im Zusammenhang mit dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG).
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