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DAKA Darlehen

Die Daka vergibt Studiendarlehen bis zu einem Höchstbetrag von 9.000 Euro pro Studierenden. Maximal können die letzten 18 Monate vor Beendigung des Studiums gefördert werden. Das Darlehen wird üblicherweise in Monatsraten ausgezahlt, die Förderrate kann bis 1.000 Euro monatlich betragen. Im Rahmen der Darlehensrichtlinien können Sie die Darlehenshöhe und die monatliche Förderhöhe nach ihrer Bedürfnislage flexibel gestalten. Bis zum Betrag der Höchstförderung ist bei Bedarf auch eine Aufteilung auf den Bachelor- und den anschließenden Masterstudiengang möglich.
Die Auszahlung des Darlehens nimmt die Daka-Geschäftsstelle in Köln vor, die Fördermittel werden auf Ihr persönliches Girokonto überwiesen.
Zur anteiligen Deckung der Verwaltungskosten werden bei der Auszahlung der letzten Darlehensrate 5 vH des Darlehensbetrages einbehalten. Weitere Kosten entstehen Ihnen nicht, einen regulären Tilgungsverlauf unterstellt.
Die Tilgung des Daka-Darlehens beginnt zwölf Monate nach Auszahlung der letzten Förderrate. Die monatliche Rückzahlungsrate beträgt mindestens 150 Euro. Die Rückzahlung erfolgt im Lastschriftverfahren, eine vorzeitige Darlehenstilgung ist jederzeit und in jeder Höhe möglich. Nehmen Sie direkt nach Ihrer Bachelor-Förderung einen Master-Studiengang auf, kann die Rückzahlung vor Fälligkeit auf Antrag bis zu sechs Monate nach der Master-Regelstudienzeit zinsfrei verschoben werden. Eine weitere Darlehensaufnahme für den Master-Studiengang ist im Rahmen der Darlehensrichtlinien möglich.
Sollten Sie sich während der Tilgungsphase in einer finanziell besonders schwierigen Situation befinden, wenden Sie sich bitte umgehend an die Daka-Geschäftsstelle in Köln. Dort wird man mit Ihnen gemeinsam prüfen, wie man die Tilgungsproblematik lösen kann.

Die Antragsbearbeitung erfolgt durch das Amt für Ausbildungsförderung des Studentenwerkes Münster sowie die Geschäftsstelle der Darlehenskasse der Studentenwerke im Land Nordrhein Westfalen e.V., Universitätsstraße 16, 50937 Köln.

Weitere Informationen erhalten Sie durch Ihre Ansprechpartnerin im Studentenwerk Münster, Frau Tenhofen, Tel. 8379541 wie auch unter der Adresse www.daka-nrw.de.


Hinweis:
Unter der Telefonnummer: 0800 – 223 63 41 bietet das Bundesministerium für Bildung und Forschung gemeinsam mit dem Deutschen Studentenwerk eine gebührenfreie Hotline zum Thema BAföG an.

Montags bis freitags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr erhalten Sie hier Informationen und Hilfe bei allen Fragen im Zusammenhang mit dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG).

 

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Das Motto für das Abendbuffet vom 14.05.2012 - 18.05.2012 lautet: "Fischwoche", zusätzlich gibt es Tortillas zum Selberbauen.