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There are no translations available. NRW.BANK DarlehenZur Finanzierung der Studienbeiträge besteht die Möglichkeit, ein Studienbeitragsdarlehen bei der NRW.BANK zu beantragen. Hiermit können die semesterweise anfallenden Studienbeiträge finanziert werden.
Das Darlehen wird verzinst. Der Zinssatz beträgt – nach derzeitigem Stand – bis zum 14. Dezember 2011 maximal 5,9 %. Ein Tilgungsrechner und der aktuelle Zinssatz sind abrufbar unter www.bildungsfinanzierung-nrw.de. Die Rückzahlung von Darlehen und Zinsen beginnt in der Regel zwei Jahre nach Beendigung des Studiums, bei einem niedrigeren monatlichen Nettoeinkommen gegebenenfalls auch später. Wichtig für BAföG-Empfänger: Bei Bezug von BAföG und Studienbeitragsdarlehen ist die Rückzahlung der Summe aus BAföG-Darlehen, Studienbeitragsdarlehen und bis dahin angefallenen Zinsen zum Zeitpunkt des Rückzahlungsbeginns begrenzt. Das bedeutet, einen vollständigen Rückzahlungserlass für das Studienbeitragsdarlehen erhalten z.B. Studierende, die im Monat durchschnittlich mindestens 334 € BAföG beziehen. Bei einer niedrigeren monatlichen Ausbildungsförderung besteht die Möglichkeit für einen Teilerlass. Bezugszeitpunkt und -dauer des BAföG sind unerheblich – d.h. Sie können auch zwischendurch kein BAföG erhalten – die Rückzahlungsbegrenzung bleibt bestehen. Angerechnet wird hierbei auch BAföG, das in Semestern vor Aufnahme des Studienbeitragsdarlehens ausgezahlt wurde. Der Tilgungsrechner der NRW.BANK berechnet, inwieweit ein Voll- oder Teilerlass des Studienbeitragsdarlehens für BAföG-Empfänger in Betracht kommt. Antrag Antragsformulare und weitere Informationen gibt es unter www.bildungsfinanzierung-nrw.de. Die Antragstellung erfolgt dann im Studierendensekretariat Ihrer Hochschule. |









